Fanfara 3 Regimento Carabinieri

Die Einrichtung der Carabinieri-Fanfare - die bereits seit 1820 über einige Trompeter verfügte - geht offiziell auf den königlichen Erlass vom 18. Juni 1862 zurück, in dem für das königliche Carabinieri-Korps festgelegt wurde, " (...) die Stärke der Stäbe aller Legionen zu erhöhen, um. ... einige Männer im Trompeterdienst zu beschäftigen und ... bei der XIV. Legion (die der Kadettenlegion der Carabinieri in Turin entspricht), die eine große Anzahl von Männern hat, die in Neapel konzentriert sind, und die manchmal zusammengestellt werden muss.... eine Fanfare von 24 Personen aufzustellen (...)".
Außerdem ordnete er an: "Die Stäbe der 14 Legionen des Königlichen Carabinieri-Korps werden jeweils aufgestockt um... 1 berittener Brigadier, 1 berittener Vize-Brigadier und 4 berittene Carabinieri, die als Hornisten dienen. Und die der 7. Legion um 1 Marschall zu Fuß und 5 Carabinieri zu Fuß, die als Fanfarenbläser dienen. Und die der XIV. Legion mit 1 Oberquartiermeister zu Fuß, 13 Carabinieri zu Fuß und 11 Carabinieri zu Pferd für die Fanfare...".

Am darauffolgenden 30. Juli legte das Komitee der Truppe (Generalkommando) mit dem Rundschreiben Nr. 2510 die speziellen Abzeichen für die Hornisten fest (siehe Carabinieri-Band).
Die Fanfare der Kadettenlegion der Carabinieri war die Keimzelle für die spätere Bildung der "Musik" der Truppe (1894) und dann der Musikkapelle (1910).
Die Fanfare der Territoriallegion Neapel und die Trompeteneinheiten der anderen Legionen entwickelten sich unterschiedlich.